Onlinemeldung
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Diese Meldung darf nur vom Eigentümer eines der Elterntiere vorgenommen werden !
Als Nachzuchtgruppen gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Die Gruppe besteht aus einem Elternteil und 5 Nachkommen beiderlei Geschlechts aus mindestens 2 Würfen. Alle vorgestellten Hunde müssen zuvor auf einer Ausstellung mindestens die Formwertnote 'Gut' erhalten haben, mindestens 2 der Hunde müssen am gleichen Tag ausgestellt worden sein.
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